Unten findet Ihr die aktuellen programmatischen Ansätze vom landespolitischen Tag der Landesarbeitskreise unseres Landesverbandes.
Hierzu sprach auch unser Referent Michael Kauch, der Umweltpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion. Schwerpunkte waren die Förderung von Elektromobilität, die Einhaltung der Lärmschutzrichtlinien, die Möglichkeiten kommunalen Klimaschutzes und das Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Beim Kreislaufwirtschaftsgesetz machte uns Herr Kauch darauf aufmerksam, dass die FDP zwar generell für Privatisierung sei, vor Ort aber gerne aus fiskalischen Gründen anders entscheide. Der LAK war sich hier einig, dass auf jeden Fall der Markt für private Anbieter geöffnet werden müsse, diese aber auch für das Gebiet, auf dem sie tätig sind, jeden Kunden zu einem einheitlichen Unternehmenspreis annehmen müssen, damit auch die schlecht angebundenen Haushalte versorgt bleiben. Auch soll jeder Bürger verpflichtet sein, entweder mit dem städtischen Versorger oder einem privaten Konkurrenten einen Vertrag zur Entsorgung des Mülls abschließen, so bleibt gewährleistet, dass jeder Müll ordnungsgerecht entsorgt wird. Weiterhin bestand der LAK auf der Trennung des Mülls, vor allem des Bio-Abfalls zur Gewinnung von Energie, hierbei sollen aber keine starren Abfalltonnenkonzepte wie der grüne Punk oder die Biotonne vorgeschrieben werden, sondern das Unternehmen selbst entscheiden dürfen, wie sie die Abfälle trennen. Auch in Fragen von kommunalen Baumsatzungen konnte der LAK sich einigen. Sie sind generell erwünscht sollen sich aber fortan weniger an Baumumfängen, sondern mehr an der Stadtplanung und an den Einflüssen auf die Feinstaubbelastung orientieren.
Ausnahmen zur Fällung von Bäumen (bei gleichzeitiger Ersatzpflanzung bzw. Ausgleichszahlung) sollen auch nicht mehr von politischen Gremien, sondern so weit es geht von der Verwaltung überprüft werden (abgesehen von Fällungen, die die Stadtplanung und das Stadtbild maßgeblich beeinflussten), damit Zeit und populistische Auseinandersetzungen vermieden werden. Die weiteren verbleibenden Themen, wie das bereits angeschnittene Problem der kommunalen Energieversorgung und die oben genannten werden auf einer folgenden LAK-Sitzung behandelt und dann abschließend in einen Antrag gegossen.
Auf dem landespolitischen Tag am 27. Februar 2011 hat sich der Landesarbeitskreis "Kinder, Jugend und Familie" dem Thema "Familie der Zukunft" gewidmet. Wir haben vor allem über die Veränderungen in den vergangenen Jahrzehnten und in den kommenden Jahren gesprochen. So zeigte sich, dass die Familiegründung in den 50er und 60er Jahren noch ein zentraler Bestandteil des individuellen Lebenslaufs war.
Man lernte sich kennen, heiratete, bekam Kinder und blieb bis zum Lebensende zusammen. Ein Prozess der heute eher selten vorkommt. Heute möchten die Menschen zum größten Teil nicht nur eine Beziehung führen und sie möchten nicht schon in jungen Jahren Eltern werden. Dieses Phänomen kann man vor allem bei Menschen beobachten, die eine akademische, berufliche Karriere anstreben. Und doch ist der Wunsch nach einer Familie bei dem Großteil der jungen Menschen vorhanden. Leider lassen sich die Bestreben, einen erfüllenden Beruf auszuüben und gleichzeitig eine Familie zu gründen, oft nicht miteinander vereinbaren.
Genau an dieser Stelle wollen wir als Landesarbeitskreis etwas bewegen. Marcel Hafke, der jugendpolitische Sprecher in der FDP Landtagsfraktion, stellte uns dazu einige Punkte aus seiner Arbeit vor und beschrieb die Situation. Als Ergebnis können wir als Landesarbeitskreis folgende Punkte festhalten: Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der zentrale Punkt in der Diskussion. In den Unternehmen muss ein Umdenken stattfinden, sodass mehr Flexibilität und neue Arbeitsmethoden Einzug halten können. So sollen Elternteile, die einen Beruf im Büro ausüben, zum Beispiel auch zu Hause arbeiten können. Auch sollten mehr Betriebskindergärten eingerichtet werden, wodurch mehr Flexibilität entsteht. Aber auch der Ausbau der U3 Betreuung, die Flexibilisierung der Stundenkontingente in Kindergärten und die Erweiterung des Ganztagsbetriebs in Schulen sind wichtige Schritte auf dem Weg zu einer guten Lösung. Der Landesarbeitskreis hat sich darauf geeinigt, zu diesem Thema einen Antrag für den Landeskongress im Herbst zu formulieren.
Im Zentrum der Bildungsveranstaltung stand die Frage, wie sich die Europäische Union in Fragen der Sozialpolitik verhalten sollte. Dabei wurden alle möglichen Optionen diskutiert: Als Option mit der weitestgehenden Einflussnahme das Betreiben eigener Sozialversicherungssysteme durch die Europäische Union, über verschiedene Möglichkeiten zur Standardisierung bzw. zur Vereinheitlichung von Rahmenbedingungen bis hin zur vollständigen nationalen Souveränität im Bereich der Sozialpolitik.
Im Rahmen der Diskussion der verschiedenen Optionen stellte sich heraus, dass die Diskussionsgruppe sehr großen Wert darauf legte, die nationale Souveränität bei den sozialen Sicherungssystemen aufrechtzuerhalten. Dies beinhaltet, dass systemische Rahmenbedingungen innerhalb der Souveränität der Staaten bleiben. Jedes Mitgliedsland soll das Recht haben, seine sozialen Sicherungssysteme eigenständig zu gestalten.
Dazu gehört nach Meinung aller Beteiligten auch, dass jedes Mitgliedsland entscheiden darf, wie es seine vorhandenen finanziellen Ressourcen verwendet. Das schließt ein, dass die Diskussionsgruppe die Forderung der FDP-Gruppe im Europaparlament nach einem Mindestrenteneintrittsalter ablehnt.
Anschließend widmete man sich der Frage, wie die Europäische Union denn sicherstellen könne, dass der soziale Frieden in Europa gewahrt bleibt, denn es könnte zum sozialen Unfrieden führen, wenn Länder mit hohem Renteneintrittsalter ein hoch verschuldetes Land trotz sehr geringem Renteneintrittsalter finanziell unterstützen würde. Als finanziellen Rahmen sollten deshalb die Maastricht-Kriterien gelten, d.h. ein nationales soziales Sicherungssystem stößt dann an seine Grenzen, wenn es (zusammen mit allen anderen Ausgaben des Staates) so defizitär arbeitet, dass die Maastricht-Kriterien gebrochen werden. Für diesen Fall bestand innerhalb der Diskussionsgruppe Konsens darüber, dass die Mechanismen bei Verstößen gegen die Maastricht-Kriterien greifen. Eine Aufweichung dieser Kriterien wurde entschieden abgelehnt.
Ebenso sprach sich die Diskussionsrunde explizit gegen von der EU betriebene, in Ergänzung zu nationalen Systemen stehende soziale Sicherungssysteme auf europäischer Ebene aus.
Vor allem vor dem Hintergrund der Dienstleistungsfreiheit wurde allerdings die Entwicklung von EU-Standards zur Qualitätssicherung sowie zur Transparenz und Vergleichbarkeit der Dienstleistungen im Sozialbereich begrüßt. Dies ist nach Ansicht aller Beteiligten notwendige Bedingung um einen funktionierenden und transparenten grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr im sozialen Bereich sicherzustellen.
Diese Maßnahmen sollen nach Beschluss der Diskussionsgruppe sowohl für den Status Quo als auch für das programmatische Ziel der Jungen Liberalen NRW eines europäischen Bundesstaates gelten.
Auf dem ersten LpT im neuen Jahr, war unser Thema „Lehramtsausbildung". Hierbei sollte es in erster Linie darum gehen, Lösungen zu finden, um den Lehrern und somit den davon profitierenden Schülern, eine bessere Ausbildung gewährleisten zu können.
Als Referent berichtete deshalb Edwin Stiller, Referent für Lehrerausbildung im Ministerium für Schule und Weiterbildung, vom neuen Lehramtsausblidungsgesetz, unter Schwarz Gelb im Jahr 2005 verabschiedet.
Intention des Gesetzt war es, die Lehramtsausbildung effizienter und qualitativer zu gestalten, insbesondere deshalb, weil auch der Lehrerberuf nun über ein Bachelor Master System zu erlernen ist. Dennoch stellten wir im Laufe der Diskussion fest, dass das Gesetz zur Lehramtsausbildung noch Lücken hat und die Durchführung reichlich fraglich erscheint.
Der LAK-Bildung erarbeitete deshalb einige Anträge, die Probleme, wie die Finanzierung von 100 Millionen Euro Mehrkosten , ein neues Handling mit dem Beamtenstatus und angemessener, leistungsorientierter Bezahlung, der Einbindung von ehrenamtlichen Engagement in den Schulalltag, und Classroom- Management behandeln sollen.
Erste Anträge werden auf dem kommenden LaKo eingereicht. Die anderen sollen auf der nächsten Sitzung des LAK Bildung ausgearbeitet werden.
Hierzu laden wir alle an ihrer Ausbildung interessierten JuLis und angehende oder schon ausgebildete Lehrer herzlich ein!
Auf dem vergangenen LpT hat sich der LAK Innen und Recht mit dem Thema "Legalisierung des Organhandels in Form einer Organbörse" beschäftigt. Ausgangspunkt der Diskussion war der aktuelle Mangel an Spenderorganen. Um diese Problematik zu beheben, wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert. Neben der Organbörse wurde das Opting-Out-Modell besprochen, wonach jeder Bürger zunächst Organspender ist, solange er nicht hiergegen widerspricht.
Nach einer sehr umfangreichen Diskussion kamen die Teilnehmer zu dem Ergebnis, dass die Bevölkerung sich wesentlich intensiver mit der Frage beschäftigen soll, ob man Organspender werden möchte. Hierzu beschloss der LAK auf dem LpT, dass jede Person von der Krankenkasse gefragt werden muss, ob er Organspender sein möchte. Falls jemand Organspender sein möchte, muss noch nachgefragt werden, welche Organe gespendet werden. Ausdrücklich legt der LAK Wert darauf, dass die Krankenkasse nur diese beiden Fragen zu diesem Themenbereich stellen, jedoch nicht beraten darf. Eine Beratung der Krankenkassen zu dem Thema Organspenden sollte auf jeden Fall verboten werden, um Interessenkonflikte innerhalb der Krankenkasse zu vermeiden.
Eine Beratung soll nur durch - von den Krankenkassen unabhängigen Stellen erfolgen. Die entsprechenden Informationen bzgl. der obigen Fragen soll auf der Krankenkassekarte gespeichert werden. Hierdurch ist sichergestellt, dass das medizinische Fachpersonal im Notfall konkret Bescheid weiß, aber nicht jede Person auf diese Informationen zugreifen kann.
Darüber hinaus wurde die Möglichkeit der Organbörse diskutiert, jedoch als reine Börse abgelehnt. Vielmehr sollen nach Ansicht des LAKs die jeweiligen Spender einen finanziellen Entschädigungsbeitrag erhalten. Der Entschädigungsbetrag ist nicht verhandelbar, sondern wird durch eine unabhängige Kommission vorab und abstrakt festgelegt. Dieser finanzielle Entschädigungsbeitrag wird von der jeweiligen Krankenkasse bezahlt, dessen Patient das entsprechende Organ erhält.
Um Missbräuche zu vermeiden, soll die Verteilung nach unabhängigen Kriterien und ohne Einflussnahme des Organspenders erfolgen. In Ausnahmefällen, in denen ein besonderes Interesse besteht, den Empfänger des Organs bestimmen zu wollen, beispielsweise Vater spendet dem Sohn eine Niere, soll die Einflussnahme auf die Verteilung des Organs zulässig sein, im Gegenzug soll jedoch keine finanzielle Entschädigung gezahlt werden. Vielmehr handelt es sich in diesem Fall um eine Schenkung.
Das Diskussionsthema des Arbeitskreises Kultur und Medien war einmal mehr die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks - aus aktuellem Anlass, denn diesen Sommer soll der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen werden. Damit einhergehend wird, so der aktuelle Entwurf, eine sogenannte „Haushaltsabgabe" das bisherige Finanzierungsmodell ersetzen. Wir haben auf dem LpT diesem Modell nun kräftig auf den Zahn gefühlt und uns gefragt: wie sieht die Entstehungsgeschichte des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland aus? Was macht die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)?
Und: ist das neue Modell wirklich eine Anpassung in unserem Sinne? Mit tatkräftiger Unterstützung von Burkard Müller-Sönksen MdB, dem medienpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion, diskutierten wir das Thema sehr ausführlich und auf hohem Niveau. Eine mögliche jungliberale (und wie üblich vorausdenkende) Meinung, die wir hierbei entwickelten, geht den Mitgliedern des LAKs und weiteren Interessierten in Kürze zu und wird Bestandteil eines medienpolitischen Antrags auf Landesebene sein.